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Am 2. Juli 2023 trat das Hinweisgeberschutzgesetz in Kraft: Ziel der sogenannten "Whistleblower-Richtlinie" ist es, Angestellte, die auf Missstände in der Organisation hinweisen, vor Repressalien wie Abmahnung, Kündigung, Mobbing oder Benachteiligung bei weiteren Karriereschritten zu schützen. Wir haben intern rechtskonforme Möglichkeiten geschaffen, über die Verstöße gemeldet werden können.

Als global agierendes Unternehmen erheben wir für uns den Anspruch, bei der Erzeugung von Gütern und der Erbringung von Dienst- und Werkleistungen nicht nur höchste Sicherheits- und Qualitätsmaßstäbe bei gleichzeitiger Umweltfreundlichkeit zu wahren, sondern auch die gesamte Geschäftstätigkeit und damit das Verhältnis zu unseren Geschäftspartnern und zu allen Teilen der Gesellschaft in rechtlicher und ethischer Hinsicht korrekt und fair auszugestalten.Deshalb haben wir uns einen unternehmenseigenen geltenden Verhaltenskodex gegeben und daneben weitere Maßnahmen zur Sicherstellung einer durchgängigen Compliance entlang der gesamten Lieferkette getroffen: Verhaltenskodex

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