JAUST -Verhaltenskodex:

Als global agierendes Unternehmen erheben wir für uns den Anspruch, bei der Erzeugung von Gütern und der Erbringung von Dienst- und Werkleistungen nicht nur höchste Sicherheits- und Qualitätsmaßstäbe bei gleichzeitiger Umweltfreundlichkeit zu wahren, sondern auch die gesamte Geschäftstätigkeit und damit das Verhältnis zu unseren Geschäftspartnern und zu allen Teilen der Gesellschaft in rechtlicher und ethischer Hinsicht korrekt und fair auszugestalten.Deshalb haben wir uns einen unternehmenseigenen geltenden Verhaltenskodex gegeben und daneben weitere Maßnahmen zur Sicherstellung einer durchgängigen Compliance getroffen.

Da unsere Geschäftstätigkeiten maßgeblich auf Vor-Lieferungen und Vor-Leistungen von Zulieferern, Dienstleistern, Werkunternehmern, Lizenzgebern,Vermietern und weiteren Personen – allesamt nachfolgend als „Lieferanten“ * bezeichnet – beruhen, werden wir berechtigterweise nicht nur an unserem eigenen Verhalten gemessen, sondern auch daran, inwieweit wir und unsere Lieferanten dafür sorgen, dass rechtliche und ethische Maßstäbe auch in unserer kompletten Lieferkette, also bei unseren Lieferanten, durchgängig eingehalten werden.

Auf der Basis der Werte unseres Verhaltenskodex haben wir auch diesen Lieferantenkodex geschaffen. Er enthält Regelungen zur Einhaltung allgemeiner Menschenrechte, zum Umweltschutz und Gesetzen, deren Beachtung und Einhaltung ohnehin selbstverständlich sein sollte. Er konkretisiert die Erwartungen an die Lieferanten, die unsere Geschäftsführung in seiner Grundsatzerklärung zur Menschenrechtsstrategie zum Ausdruck gebracht hat.

Wir stellen keine Ansprüche an unsere Lieferanten, die wir nicht selbst auch bereit sind, zu erfüllen. Wir erwarten von allen Lieferanten unseres Unternehmens, dass das gemeinsame Grundverständnis zur Achtung der Menschenrechte, zur Einhaltung von Gesetzen und zum Schutz der Umwelt Bestandteil der Vertragsbeziehung wird und auch konsequent in der Praxis umgesetzt wird. Deshalb wollen wir gemeinsam mit unseren Lieferanten die Einhaltung dieses Rechts-, Nachhaltigkeits- und Ethik- Rahmens regelmäßig überprüfen und etwa erforderliche Verbesserungen umsetzen. Für den unwahrscheinlichen Fall eines schweren Verstoßes oder einer mangelnden Kooperation wird jedoch auch eine Beendigung einer Geschäftsbeziehung in Betracht zu ziehen sein.

Die nachfolgenden Anforderungen stellen die Mindestvoraussetzungen unserer gemeinsamen Zusammenarbeit dar. Wir ermutigen unsere Lieferanten, für sich und ihre Mitarbeiter unter Berücksichtigung der konkreten Bedürfnisse gegebenenfalls weitergehende Verhaltensrichtlinien mit höheren Anforderungen an ethisches und nachhaltiges Handeln einzuführen.

Soweit durch unsere Lieferanten Leistungen an unser Unternehmen JAUST erfolgen, die unter Zuhilfenahme von Vorlieferanten, Subunternehmern oder anderen Dritten erbracht werden, obliegt es den Lieferanten, die nachstehenden Grundsätze und Pflichten in eigener Verantwortung auch im Verhältnis zu diesen Vorlieferanten, Subunternehmern oder Dritten zu vereinbaren oder in anderer Weise sicherzustellen. Nur durch eine konsequente Einbeziehung dieser Grundsätze und Pflichten in die gesamte Lieferkette kann sichergestellt werden, dass grundlegende Menschenrechte, faire Arbeitsbedingungen, Arbeitssicherheit und Umweltschutz durchgängig in der gesamten Lieferkette gewahrt werden.

I. Unsere Erwartungen und Ansprüche:

1 . Anspruch: Legalität und Integrität:

Wir haben einen umfassenden Legalitäts- und Integritätsanspruch an unsere Lieferanten. Dieser beinhaltet insbesondere, dass Gesetze, Vorschriften und Normen sowie vertragliche Verpflichtungen zuverlässig eingehalten werden und Verstöße, Umgehungen oder Täuschungsmanöver unterbleiben.

a. Beachtung des geltenden Rechts als Mindeststandard::

Wir erwarten, dass unsere Lieferanten die Gesetze sowie sonstigen maßgeblichen Bestimmungen einhalten, die an den Orten gelten, an denen sie tätig sind. Sofern eine Lieferung oder Leistung zur Ausfuhr bestimmt ist, muss die Lieferung oder Leistung auch den rechtlichen Bestimmungen des Bestimmungslandes entsprechen. Soweit für unsere Lieferanten geltende internationale Bestimmungen weitergehende oder strengere Anforderungen begründen, sind diese zu beachten.

b. Korruption (öffentlicher Sektor/private Wirtschaft):

Wir erwarten, dass unsere Lieferanten sich weder aktiv an Korruption beteiligen noch Korruption dulden sowie, dass unsere Lieferanten aktiv Vorkehrungen gegen Korruption treffen und eine etwaig festgestellte Korruption konsequent ahnden. Dies gilt ebenso für Handlungen oder Gestaltungen, die der Verschleierung von Korruption oder der Umgehung des Verbotes von Korruption dienen oder sich dazu eignen. Wir erwarten, dass unsere Lieferanten verantwortungsvoll mit den wechselseitigen Interessen unseres Unternehmens, unseren Lieferanten sowie denen der beteiligten Mitarbeiter umgehen und diese angemessenvoneinander trennen Wir erwarten, dass unsere Lieferanten und ihre Mitarbeiter sich integer verhalten, geschäftliche Entscheidungen ausschließlich anhand sachlicher Kriterien treffen und sich hierbei insbesondere nicht durch Zuwendungen von Geschäftspartnern oder Dritten beeinflussen lassen.Wir erwarten von unseren Lieferanten strenge Zurückhaltung bei der Gewährung von Zuwendungen wie geldwerten oder immateriellen persönlichen Vorteilen gegenüber Geschäftspartnern und Amtsträgern. In keinem Fall dürfen Zuwendungen als Gegenleistung für eine hoheitliche oder geschäftliche Entscheidung oder in der Erwartung einer Bevorzugung angeboten, versprochen oder gewährt werden. Zuwendungen dürfen nur ausnahmsweise angeboten oder gewährt werden, wenn diese angemessen, sozialadäquat, geschäftsüblich und geringwertig sind. Die jeweils geltenden strafrechtlichen und steuerrechtlichen Vorschriften sind zu beachten.

Kartellrecht:

Wir erwarten von unseren Lieferanten ein faires Verhalten im Wettbewerb und ein Unterlassen unlauteren Wettbewerbs. Wir erwarten insbesondere, dass unsere Lieferanten die anwendbaren nationalen wie internationalen Kartellgesetze und sonstigen Gesetze zur Regelung des Wettbewerbs beachten. Unzulässige wettbewerbsbeschränkende Absprachen oder die missbräuchliche Ausnutzung einer marktbeherrschenden Stellung haben ebenso zu unterbleiben wie der unzulässige Austausch wettbewerbsrelevanter Informationen.

d. Exportkontrolle:

Wir erwarten, dass unsere Lieferanten beim Import sowie Export alle für sie geltenden nationalen wie internationalen Bestimmungen des Außenwirtschaftsrechts beachten und sich an keinerlei Verstößen, Umgehungen oder Täuschungen beteiligen. Wir erwarten, dass unsere Lieferanten ihre Ein- und Ausfuhren nachvollziehbar durchführen und dokumentieren. Wir erwarten, dass unsere Lieferanten keine Beschleunigungszahlungen an Amtsträger zahlen.

e. Geldwäsche:

Wir erwarten, dass unsere Lieferanten bei sämtlichen Transaktionen sowie sonstigen Leistungen aus bzw. bei Geschäftsbeziehungen die nationalen wie internationalen Geldwäschegesetze beachten.

f. Geheimnis- und Datenschutz:

Wir erwarten, dass unsere Lieferanten fremde Betriebs- oder Unternehmensgeheimnisse und Schutzrechte Dritter respektieren und ausgetauschte Dokumente, Daten, Angebote sowie Preise vertraulich behandeln. Wir erwarten, dass unsere Lieferanten geheimhaltungsbedürftige unternehmensbezogene sowie personenbezogene Daten und Informationen, die nicht offenkundig sind, sorgfältig und im Einklang mit den nationalen und internationalen Bestimmungen zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen verwahren und die geltenden Gesetze zum Datenschutz beachten.

2 Anspruch: Menschenrechte und Arbeitsbedingungen:

Wir haben den Anspruch an unsere Lieferanten, dass die universellen Menschen- und Grundrechte insbesondere im Arbeitsleben geachtet werden. Wir sehen insbesondere dieGrundsätze der Internationalen Arbeitsorganisation der
Vereinten Nationen (ILO) sowie die Inhalte des UN-Sozialpaktes und des UN-Zivilpaktes als globalen Mindeststandard an. Wir erwarten, dass unsere Lieferanten diese beachten.

a. Koalitionsfreiheit:

Wir erwarten, dass unsere Lieferanten das Recht auf freie Meinungsäußerung und Koalitionsfreiheit ihrer Arbeitnehmer im Rahmen der jeweils an ihrem Sitz und am Beschäftigungsort geltenden Gesetze einhalten. Arbeitnehmer dürfen weder wegen der Bildung von oder der Mitwirkung in Gewerkschaften oder Interessensvertretungen noch wegen Eintretens für ihre Rechte oder für Verbesserungen ihrer Situation oder Arbeitsbedingungen Nachteile erfahren.

b. Arbeitszeiten:

Wir erwarten, dass unsere Lieferanten die an ihrem Sitz und am Beschäftigungsort geltenden Gesetze betreffend die Arbeitszeit, insbesondere die maximale Anzahl an Tages- und Wochenstunden, einhalten. Dies beinhaltet insbesondere auch die Einhaltung der anwendbaren Tarifverträge. Es ist dafür zu sorgen, dass die Mitarbeiter ausreichend freie Tage zur Erholung zur Verfügung haben.

c. Arbeitslohn:

Wir erwarten, dass unsere Lieferanten ihre Beschäftigten angemessen und auskömmlich bezahlen und geltende Regelungen zum Mindestlohn und zu Vergütungen beachten. Dies beinhaltet auch, dass Überstunden entsprechend den geltenden Gesetzen/Tarifverträgen vergütet werden.

d. Keine Sklaverei oder Zwangsarbeit:

Wir erwarten, dass unsere Lieferanten keinerlei Sklaverei, sklaverei-ähnliche Zustände oder Zwangsarbeit praktizieren, sich wirtschaftlich zu Nutze machen oder hinnehmen. Als Zwangsarbeit gilt jede nicht freiwillig erbrachte Arbeits- oder Dienstleistung, die von einer Person unter Androhung von Strafe verlangt wird, etwa von Strafgefangenen und Häftlingen. Hierzu zählt auch jede von staatlicher Seite oder einem örtlichen Machthaber angeordnete oder veranlasste Umschulung, Ausbildung oder Erziehung bestimmter Personen oder Bevölkerungsgruppen, die im Wesentlichen aus einer unfreiwilligen und unter Androhung von Sanktionen erbrachten Arbeitsleistung besteht, die unter Bedingungen erbracht wird, die Ähnlichkeiten zu einem Strafvollzug oder dem Aufenthalt in einer geschlossenen Heil- oder Erziehungsanstalt oder einem Lager aufweist.

e. Keine Kinderarbeit::

Wir erwarten, dass unsere Lieferanten die Regelungen der Vereinten Nationen zu Menschenrechten und Kinderrechten beachten. Wir dulden keine Kinderarbeit. In jedem Fall hat die Beschäftigung schulpflichtiger Kinder sowie von Kindern vor Vollendung des 18. Lebensjahres zu unterbleiben. Etwaige striktere nationale Regelungen betreffend Kinderarbeit sowie das Mindestalter für die Arbeitsaufnahme sind vorrangig zu beachten.

f. Keine Diskriminierung:

Wir erwarten, dass unsere Lieferanten alle Menschen und insbesondere ihre Mitarbeiter respektvoll, vorurteils- und insbesondere diskriminierungsfrei behandeln. Jegliche Form von Diskriminierung oder Benachteiligung, insbesondere wegen nationaler und ethnischer Abstammung, sozialer Herkunft, Gesundheitsstatus, Behinderung, sexueller Orientierung, Alter, Geschlecht, politischer Meinung, Religion oder Weltanschauung hat zu unterbleiben. Gesetzliche Vorschriften zum Schutz vor Diskriminierung sind zu beachten.

g. Natürliche Lebensgrundlagen und Schutz vor Übergriffen:

Wir erwarten, dass unsere Lieferanten die natürlichen Lebensgrundlagen der Menschen achten und schonen. Schädliche Boden-, Gewässer- oder Luftverunreinigungen sowie Lärmemissionen oder Wasserverbräuche, durch die etwa die Grundlagen der Nahrungsversorgung, der Zugang zu sauberem Trinkwasser oder die angemessene Nutzung sanitärer Anlagen unterbunden werden, haben zu unterbleiben. Niemandem darf der Zugang zu Land, Wäldern oder Gewässern widerrechtlich entzogen werden, der zur Erhaltung seiner Lebensgrundlagen erforderlich ist. Jeder unangemessene Einsatz von eigenen oder die Beauftragung fremder Sicherheitskräfte zur widerrechtlichen gewaltsamen Durchsetzung eigener Interessen hat zu unterbleiben.

h. Verantwortungsvolle Materialbeschaffung:

Wir erwarten, dass unsere Lieferanten in Bezug auf die Konfliktmineralien Tantal, Wolfram, Zinn, Gold sowie bei Bedarf für weitere Rohstoffe wie z. B. Lithium, Kobalt Prozesse in Übereinstimmung mit den OECD-Leitsätzen für die Erfüllung der Sorgfaltspflichten zur Förderung verantwortungsvoller Lieferketten für Mineralien aus Konflikt- und Hochrisikogebieten umsetzen. Schmelzen und Raffinerien ohne angemessene auditierte Sorgfaltsprozesse sollen gemieden werden.

3 . Anspruch: Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz:

Wir haben den Anspruch an unsere Lieferanten, dass Menschen ihrer Arbeit sicher und ohne dauerhafte körperliche Beeinträchtigungen nachgehen können.

a. Gesundes und sicheres Arbeiten:

Wir erwarten, dass unsere Lieferanten ihren Mitarbeitern eine gesunde und sichere Umgebung bei der Arbeit bieten. Wir erwarten, dass unsere Lieferanten die Risiken einer Gefährdung der körperlichen Unversehrtheit insbesondere für ihre Mitarbeiter erkennen und diese minimieren. Es sollte ein System zum Schutz der Mitarbeiter installiert sein. Gesetze zur Arbeitssicherheit und zum Gesundheitsschutz sind zu beachten.

b. Unfallvermeidung:

Wir erwarten, dass unsere Lieferanten das Arbeiten, die Gestaltung von Produkten sowie die Erbringungen von Werk- und Dienstleistungen so organisieren, dass der Eintritt von Unfällen nach menschlichem Ermessen so weit wie möglich ausgeschlossen und die Folgen von Unfällen weitgehend minimiert werden.

4 . Anspruch: Nachhaltigkeit, Umwelt-und Klimaschutz, Energie, natürliche Ressourcen:

Wir haben den Anspruch an unsere Lieferanten, dass diese die Umwelt so wenig wie möglich beeinträchtigen und sich proaktiv für den Schutz der Umwelt und den Erhalt der natürlichen Lebensgrundlagen einsetzen. Wir sehen insbesondere die Einhaltung der Verbote nach dem Minamata-Übereinkommen, dem Stockholmer Übereinkommen (POP’sÜbereinkommen) und dem Basler Übereinkommen als globalen Mindeststandard an. Wir erwarten, dass unsere Lieferanten diese beachten.

a. Umweltvorschriften:

Wir erwarten, dass unsere Lieferanten sich verantwortungsvoll in Bezug auf den Schutz der Umwelt und die Schonung der begrenzten natürlichen Ressourcen verhalten und die Gesetze zum Umweltschutz vollständig beachten. Wir ermuntern unsere Lieferanten, uns auch über den Rahmen der gesetzlichen Vorschriften hinaus bei möglichen weitergehenden Umweltschutzmaßnahmen zu unterstützen und Vorschläge zu umweltfreundlicheren Produkten oder Produktionsverfahren sowie Werk- und Dienstleistungen zu unterbreiten.

b. Nachhaltigkeit:

Wir erwarten, dass unsere Lieferanten mit den vorhandenen natürlichen Ressourcen so umgehen, dass die nächsten Generationen nicht unter dem jetzigen Verbrauch leiden müssen. Wir erwarten, dass unsere Lieferanten konsequent den Grundsatz der Nachhaltigkeit verfolgen und umweltbewusst handeln. Der Einsatz insbesondere nicht erneuerbarer Ressourcen ist kontinuierlich zugunsten von erneuerbaren Ressourcen zu verringern.

c. Energie:

Wir erwarten, dass unsere Lieferanten kontinuierlich an der Reduktion ihres Energieverbrauchs arbeiten und in größtmöglichem Umfange CO2 neutrale Energien einsetzen.

d. Klimaschutz:

Wir erwarten, dass sich unsere Lieferanten bei der Produktion und Entwicklung sowie der Erbringung von Leistungen für uns, an den Zielen des nachhaltigen Klimaschutzes orientieren. Wir ermuntern unsere Lieferanten zur Entwicklung und Umsetzung einer Klimaschutzstrategie, die CO2- Neutralität zum Ziel hat. Um uns die schrittweise Erreichung des Ziels einer größtmöglichen CO2-Neutralität unserer Lieferungen und Leistungen zu ermöglichen, stellen uns unsere Lieferanten Angaben zum CO2-Fußabdruck ihrer Lieferungen oder Leistungen zur Verfügung. Im Interesse kontinuierlicher Verbesserungsprozesse werden wir im gemeinsamen Dialog nach Wegen zur Erreichung einer CO2-Neutralität und der Vermeidung schädlicher Emissionen suchen.

I I . Überprüfung, Einhaltung, Kontrolle, Audits:

Wir stellen uns internen wie externen Audits, um die Lieferkette nachhaltig und dauerhaft zu gewährleisten und zu verbessern. Wir erwarten von unseren Lieferanten, dass sie hieran in geeigneter Weise mitwirken.Wir begrüßen es, wenn Lieferanten ihre Managementsysteme zertifizieren lassen. Wir erwarten von unseren Lieferanten, dass sie in geeigneter Form sicherstellen, dass ihre Mitarbeiter, Zulieferer und Subunternehmer verbindlich zur Einhaltung der Inhalte dieses Verhaltenskodex aufgefordert und bei Bedarf entsprechend geschult werden. Zulieferer und Subunternehmer sollen die Inhalte dieses Kodex in geeigneter Form an ihre Lieferanten bzw. Zulieferer in der Lieferkette weitergeben. Jeder Verstoß gegen die in diesem Lieferantenkodex aufgeführten Grundsätze wird von uns als eine wesentliche Beeinträchtigung des Vertragsverhältnisses seitens des Lieferanten betrachtet. Bei Hinweisen auf die Nichteinhaltung der Grundsätze dieses Lieferantenkodex (z. B. durch Medienberichte) behalten wir uns unbeschadet weitergehender Rechte vor, Auskunft über den entsprechenden Sachverhalt zu verlangen. Wir behalten uns vor, zur Überprüfung der Einhaltung dieses Lieferantenkodex Stichproben und Audits bei Lieferanten durchzuführen. Wichtig: Im Fall schwerwiegender oder kontinuierlicher Verstöße kann die Vertragsbeziehung beendet werden. Wir gewähren unseren Lieferanten eine angemessene Zeit, Verstöße oder Beanstandungen zu beheben.

I I I . Ansprechpartner / Hinweisgebersystem:

Grundsätzliche Ansprechpartner für unsere Lieferanten bzw. deren Arbeitnehmer sind die bereits bekannten Geschäftskontakte. Überdies haben Lieferanten bzw. Mitarbeiter von Lieferanten sowie nachgelagerte Lieferanten und deren Mitarbeiter sowie sonstige Betroffene die Möglichkeit, sich – auch vertraulich – an unsere Compliance-Leitung/ Geschäftsführung zu wenden, um auf Gesetzesverstöße oder andere Umstände hinzuweisen, durch die die Menschen, die Umwelt geschädigt, zu Unrecht benachteiligt oder natürliche Lebensgrundlagen im Zusammenhang mit der wirtschaftlichen Tätigkeit unseres Unternehmens oder eines ihrer Lieferanten unrechtmäßig beeinträchtigt werden.

* Hinweis: Die in diesem Verhaltenskodex verwendete männliche Form bezieht die weibliche Form mit ein. Auf die Verwendung beider Geschlechtsformen verzichteten wir lediglich mit Blick auf die bessere Lesbarkeit des Textes. Der Verhaltenskodex ist selbstverständlich geschlechtsneutral und wertfrei zu verstehen.

JAUST Technology GmbH
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Tel. (0049)(0) 2368 692754
Fax (0049)(0) 2368 692755
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Internet: www.JAUST.de
Handelsregistereintrag / Company Registry: Amtsgericht Recklinghausen HRB 7374

Umsatzsteuer-Identifikations-Nr. / VAT-ID: DE273918130   

Geschäftsführer Dipl.-Betriebsw.Michael Jaust

Konzeption/Gestaltung: JAUST Technology GmbH Webmaster(at)JAUST.de

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