JAUST
-Verhaltenskodex:
Als global
agierendes Unternehmen erheben wir für uns den
Anspruch, bei der Erzeugung von Gütern und der
Erbringung von Dienst- und Werkleistungen nicht
nur höchste Sicherheits- und
Qualitätsmaßstäbe bei gleichzeitiger
Umweltfreundlichkeit zu wahren, sondern auch die
gesamte Geschäftstätigkeit und damit das
Verhältnis zu unseren Geschäftspartnern und zu
allen Teilen der Gesellschaft in rechtlicher und
ethischer Hinsicht korrekt und fair
auszugestalten.Deshalb haben wir uns einen
unternehmenseigenen geltenden Verhaltenskodex
gegeben und daneben weitere Maßnahmen zur
Sicherstellung einer durchgängigen Compliance
getroffen.
Da unsere
Geschäftstätigkeiten maßgeblich auf
Vor-Lieferungen und Vor-Leistungen von
Zulieferern, Dienstleistern, Werkunternehmern,
Lizenzgebern,Vermietern und weiteren Personen
allesamt nachfolgend als
Lieferanten * bezeichnet
beruhen, werden wir berechtigterweise nicht nur
an unserem eigenen Verhalten gemessen, sondern
auch daran, inwieweit wir und unsere Lieferanten
dafür sorgen, dass rechtliche und ethische
Maßstäbe auch in unserer kompletten
Lieferkette, also bei unseren Lieferanten,
durchgängig eingehalten werden.
Auf der Basis der
Werte unseres Verhaltenskodex haben wir auch
diesen Lieferantenkodex geschaffen. Er enthält
Regelungen zur Einhaltung allgemeiner
Menschenrechte, zum Umweltschutz und Gesetzen,
deren Beachtung und Einhaltung ohnehin
selbstverständlich sein sollte. Er konkretisiert
die Erwartungen an die Lieferanten, die unsere
Geschäftsführung in seiner Grundsatzerklärung
zur Menschenrechtsstrategie zum Ausdruck gebracht
hat.
Wir stellen keine
Ansprüche an unsere Lieferanten, die wir nicht
selbst auch bereit sind, zu erfüllen. Wir
erwarten von allen Lieferanten unseres
Unternehmens, dass das gemeinsame
Grundverständnis zur Achtung der Menschenrechte,
zur Einhaltung von Gesetzen und zum Schutz der
Umwelt Bestandteil der Vertragsbeziehung wird und
auch konsequent in der Praxis umgesetzt wird.
Deshalb wollen wir gemeinsam mit unseren
Lieferanten die Einhaltung dieses Rechts-,
Nachhaltigkeits- und Ethik- Rahmens regelmäßig
überprüfen und etwa erforderliche
Verbesserungen umsetzen. Für den
unwahrscheinlichen Fall eines schweren Verstoßes
oder einer mangelnden Kooperation wird jedoch
auch eine Beendigung einer Geschäftsbeziehung in
Betracht zu ziehen sein.
Die nachfolgenden
Anforderungen stellen die Mindestvoraussetzungen
unserer gemeinsamen Zusammenarbeit dar. Wir
ermutigen unsere Lieferanten, für sich und ihre
Mitarbeiter unter Berücksichtigung der konkreten
Bedürfnisse gegebenenfalls weitergehende
Verhaltensrichtlinien mit höheren Anforderungen
an ethisches und nachhaltiges Handeln
einzuführen.
Soweit durch unsere
Lieferanten Leistungen an unser Unternehmen JAUST
erfolgen, die unter Zuhilfenahme von
Vorlieferanten, Subunternehmern oder anderen
Dritten erbracht werden, obliegt es den
Lieferanten, die nachstehenden Grundsätze und
Pflichten in eigener Verantwortung auch im
Verhältnis zu diesen Vorlieferanten,
Subunternehmern oder Dritten zu vereinbaren oder
in anderer Weise sicherzustellen. Nur durch eine
konsequente Einbeziehung dieser Grundsätze und
Pflichten in die gesamte Lieferkette kann
sichergestellt werden, dass grundlegende
Menschenrechte, faire Arbeitsbedingungen,
Arbeitssicherheit und Umweltschutz durchgängig
in der gesamten Lieferkette gewahrt werden.
I. Unsere
Erwartungen und Ansprüche:
1 . Anspruch:
Legalität und Integrität:
Wir haben einen
umfassenden Legalitäts- und Integritätsanspruch
an unsere Lieferanten. Dieser beinhaltet
insbesondere, dass Gesetze, Vorschriften und
Normen sowie vertragliche Verpflichtungen
zuverlässig eingehalten werden und Verstöße,
Umgehungen oder Täuschungsmanöver unterbleiben.
a. Beachtung des
geltenden Rechts als Mindeststandard::
Wir erwarten, dass
unsere Lieferanten die Gesetze sowie sonstigen
maßgeblichen Bestimmungen einhalten, die an den
Orten gelten, an denen sie tätig sind. Sofern
eine Lieferung oder Leistung zur Ausfuhr bestimmt
ist, muss die Lieferung oder Leistung auch den
rechtlichen Bestimmungen des Bestimmungslandes
entsprechen. Soweit für unsere Lieferanten
geltende internationale Bestimmungen
weitergehende oder strengere Anforderungen
begründen, sind diese zu beachten.
b. Korruption
(öffentlicher Sektor/private Wirtschaft):
Wir erwarten, dass
unsere Lieferanten sich weder aktiv an Korruption
beteiligen noch Korruption dulden sowie, dass
unsere Lieferanten aktiv Vorkehrungen gegen
Korruption treffen und eine etwaig festgestellte
Korruption konsequent ahnden. Dies gilt ebenso
für Handlungen oder Gestaltungen, die der
Verschleierung von Korruption oder der Umgehung
des Verbotes von Korruption dienen oder sich dazu
eignen. Wir erwarten, dass unsere Lieferanten
verantwortungsvoll mit den wechselseitigen
Interessen unseres Unternehmens, unseren
Lieferanten sowie denen der beteiligten
Mitarbeiter umgehen und diese
angemessenvoneinander trennen Wir erwarten, dass
unsere Lieferanten und ihre Mitarbeiter sich
integer verhalten, geschäftliche Entscheidungen
ausschließlich anhand sachlicher Kriterien
treffen und sich hierbei insbesondere nicht durch
Zuwendungen von Geschäftspartnern oder Dritten
beeinflussen lassen.Wir erwarten von unseren
Lieferanten strenge Zurückhaltung bei der
Gewährung von Zuwendungen wie geldwerten oder
immateriellen persönlichen Vorteilen gegenüber
Geschäftspartnern und Amtsträgern. In keinem
Fall dürfen Zuwendungen als Gegenleistung für
eine hoheitliche oder geschäftliche Entscheidung
oder in der Erwartung einer Bevorzugung
angeboten, versprochen oder gewährt werden.
Zuwendungen dürfen nur ausnahmsweise angeboten
oder gewährt werden, wenn diese angemessen,
sozialadäquat, geschäftsüblich und
geringwertig sind. Die jeweils geltenden
strafrechtlichen und steuerrechtlichen
Vorschriften sind zu beachten.
Kartellrecht:
Wir erwarten von
unseren Lieferanten ein faires Verhalten im
Wettbewerb und ein Unterlassen unlauteren
Wettbewerbs. Wir erwarten insbesondere, dass
unsere Lieferanten die anwendbaren nationalen wie
internationalen Kartellgesetze und sonstigen
Gesetze zur Regelung des Wettbewerbs beachten.
Unzulässige wettbewerbsbeschränkende Absprachen
oder die missbräuchliche Ausnutzung einer
marktbeherrschenden Stellung haben ebenso zu
unterbleiben wie der unzulässige Austausch
wettbewerbsrelevanter Informationen.
d.
Exportkontrolle:
Wir erwarten, dass
unsere Lieferanten beim Import sowie Export alle
für sie geltenden nationalen wie internationalen
Bestimmungen des Außenwirtschaftsrechts beachten
und sich an keinerlei Verstößen, Umgehungen
oder Täuschungen beteiligen. Wir erwarten, dass
unsere Lieferanten ihre Ein- und Ausfuhren
nachvollziehbar durchführen und dokumentieren.
Wir erwarten, dass unsere Lieferanten keine
Beschleunigungszahlungen an Amtsträger zahlen.
e. Geldwäsche:
Wir erwarten, dass
unsere Lieferanten bei sämtlichen Transaktionen
sowie sonstigen Leistungen aus bzw. bei
Geschäftsbeziehungen die nationalen wie
internationalen Geldwäschegesetze beachten.
f. Geheimnis- und
Datenschutz:
Wir erwarten, dass
unsere Lieferanten fremde Betriebs- oder
Unternehmensgeheimnisse und Schutzrechte Dritter
respektieren und ausgetauschte Dokumente, Daten,
Angebote sowie Preise vertraulich behandeln. Wir
erwarten, dass unsere Lieferanten
geheimhaltungsbedürftige unternehmensbezogene
sowie personenbezogene Daten und Informationen,
die nicht offenkundig sind, sorgfältig und im
Einklang mit den nationalen und internationalen
Bestimmungen zum Schutz von
Geschäftsgeheimnissen verwahren und die
geltenden Gesetze zum Datenschutz beachten.
2 Anspruch:
Menschenrechte und Arbeitsbedingungen:
Wir haben den
Anspruch an unsere Lieferanten, dass die
universellen Menschen- und Grundrechte
insbesondere im Arbeitsleben geachtet werden. Wir
sehen insbesondere dieGrundsätze der
Internationalen Arbeitsorganisation der
Vereinten Nationen (ILO) sowie die Inhalte des
UN-Sozialpaktes und des UN-Zivilpaktes als
globalen Mindeststandard an. Wir erwarten, dass
unsere Lieferanten diese beachten.
a.
Koalitionsfreiheit:
Wir erwarten, dass
unsere Lieferanten das Recht auf freie
Meinungsäußerung und Koalitionsfreiheit ihrer
Arbeitnehmer im Rahmen der jeweils an ihrem Sitz
und am Beschäftigungsort geltenden Gesetze
einhalten. Arbeitnehmer dürfen weder wegen der
Bildung von oder der Mitwirkung in Gewerkschaften
oder Interessensvertretungen noch wegen
Eintretens für ihre Rechte oder für
Verbesserungen ihrer Situation oder
Arbeitsbedingungen Nachteile erfahren.
b. Arbeitszeiten:
Wir erwarten, dass
unsere Lieferanten die an ihrem Sitz und am
Beschäftigungsort geltenden Gesetze betreffend
die Arbeitszeit, insbesondere die maximale Anzahl
an Tages- und Wochenstunden, einhalten. Dies
beinhaltet insbesondere auch die Einhaltung der
anwendbaren Tarifverträge. Es ist dafür zu
sorgen, dass die Mitarbeiter ausreichend freie
Tage zur Erholung zur Verfügung haben.
c. Arbeitslohn:
Wir erwarten, dass
unsere Lieferanten ihre Beschäftigten angemessen
und auskömmlich bezahlen und geltende Regelungen
zum Mindestlohn und zu Vergütungen beachten.
Dies beinhaltet auch, dass Überstunden
entsprechend den geltenden
Gesetzen/Tarifverträgen vergütet werden.
d. Keine
Sklaverei oder Zwangsarbeit:
Wir erwarten, dass
unsere Lieferanten keinerlei Sklaverei,
sklaverei-ähnliche Zustände oder Zwangsarbeit
praktizieren, sich wirtschaftlich zu Nutze machen
oder hinnehmen. Als Zwangsarbeit gilt jede nicht
freiwillig erbrachte Arbeits- oder
Dienstleistung, die von einer Person unter
Androhung von Strafe verlangt wird, etwa von
Strafgefangenen und Häftlingen. Hierzu zählt
auch jede von staatlicher Seite oder einem
örtlichen Machthaber angeordnete oder
veranlasste Umschulung, Ausbildung oder Erziehung
bestimmter Personen oder Bevölkerungsgruppen,
die im Wesentlichen aus einer unfreiwilligen und
unter Androhung von Sanktionen erbrachten
Arbeitsleistung besteht, die unter Bedingungen
erbracht wird, die Ähnlichkeiten zu einem
Strafvollzug oder dem Aufenthalt in einer
geschlossenen Heil- oder Erziehungsanstalt oder
einem Lager aufweist.
e. Keine
Kinderarbeit::
Wir erwarten, dass
unsere Lieferanten die Regelungen der Vereinten
Nationen zu Menschenrechten und Kinderrechten
beachten. Wir dulden keine Kinderarbeit. In jedem
Fall hat die Beschäftigung schulpflichtiger
Kinder sowie von Kindern vor Vollendung des 18.
Lebensjahres zu unterbleiben. Etwaige striktere
nationale Regelungen betreffend Kinderarbeit
sowie das Mindestalter für die Arbeitsaufnahme
sind vorrangig zu beachten.
f. Keine
Diskriminierung:
Wir erwarten, dass
unsere Lieferanten alle Menschen und insbesondere
ihre Mitarbeiter respektvoll, vorurteils- und
insbesondere diskriminierungsfrei behandeln.
Jegliche Form von Diskriminierung oder
Benachteiligung, insbesondere wegen nationaler
und ethnischer Abstammung, sozialer Herkunft,
Gesundheitsstatus, Behinderung, sexueller
Orientierung, Alter, Geschlecht, politischer
Meinung, Religion oder Weltanschauung hat zu
unterbleiben. Gesetzliche Vorschriften zum Schutz
vor Diskriminierung sind zu beachten.
g. Natürliche
Lebensgrundlagen und Schutz vor Übergriffen:
Wir erwarten, dass
unsere Lieferanten die natürlichen
Lebensgrundlagen der Menschen achten und schonen.
Schädliche Boden-, Gewässer- oder
Luftverunreinigungen sowie Lärmemissionen oder
Wasserverbräuche, durch die etwa die Grundlagen
der Nahrungsversorgung, der Zugang zu sauberem
Trinkwasser oder die angemessene Nutzung
sanitärer Anlagen unterbunden werden, haben zu
unterbleiben. Niemandem darf der Zugang zu Land,
Wäldern oder Gewässern widerrechtlich entzogen
werden, der zur Erhaltung seiner Lebensgrundlagen
erforderlich ist. Jeder unangemessene Einsatz von
eigenen oder die Beauftragung fremder
Sicherheitskräfte zur widerrechtlichen
gewaltsamen Durchsetzung eigener Interessen hat
zu unterbleiben.
h.
Verantwortungsvolle Materialbeschaffung:
Wir erwarten, dass
unsere Lieferanten in Bezug auf die
Konfliktmineralien Tantal, Wolfram, Zinn, Gold
sowie bei Bedarf für weitere Rohstoffe wie z. B.
Lithium, Kobalt Prozesse in Übereinstimmung mit
den OECD-Leitsätzen für die Erfüllung der
Sorgfaltspflichten zur Förderung
verantwortungsvoller Lieferketten für Mineralien
aus Konflikt- und Hochrisikogebieten umsetzen.
Schmelzen und Raffinerien ohne angemessene
auditierte Sorgfaltsprozesse sollen gemieden
werden.
3 . Anspruch:
Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz:
Wir haben den
Anspruch an unsere Lieferanten, dass Menschen
ihrer Arbeit sicher und ohne dauerhafte
körperliche Beeinträchtigungen nachgehen
können.
a. Gesundes und
sicheres Arbeiten:
Wir erwarten, dass
unsere Lieferanten ihren Mitarbeitern eine
gesunde und sichere Umgebung bei der Arbeit
bieten. Wir erwarten, dass unsere Lieferanten die
Risiken einer Gefährdung der körperlichen
Unversehrtheit insbesondere für ihre Mitarbeiter
erkennen und diese minimieren. Es sollte ein
System zum Schutz der Mitarbeiter installiert
sein. Gesetze zur Arbeitssicherheit und zum
Gesundheitsschutz sind zu beachten.
b.
Unfallvermeidung:
Wir erwarten, dass
unsere Lieferanten das Arbeiten, die Gestaltung
von Produkten sowie die Erbringungen von Werk-
und Dienstleistungen so organisieren, dass der
Eintritt von Unfällen nach menschlichem Ermessen
so weit wie möglich ausgeschlossen und die
Folgen von Unfällen weitgehend minimiert werden.
4 . Anspruch:
Nachhaltigkeit, Umwelt-und Klimaschutz, Energie,
natürliche Ressourcen:
Wir haben den
Anspruch an unsere Lieferanten, dass diese die
Umwelt so wenig wie möglich beeinträchtigen und
sich proaktiv für den Schutz der Umwelt und den
Erhalt der natürlichen Lebensgrundlagen
einsetzen. Wir sehen insbesondere die Einhaltung
der Verbote nach dem Minamata-Übereinkommen, dem
Stockholmer Übereinkommen
(POPsÜbereinkommen) und dem Basler
Übereinkommen als globalen Mindeststandard an.
Wir erwarten, dass unsere Lieferanten diese
beachten.
a.
Umweltvorschriften:
Wir erwarten, dass
unsere Lieferanten sich verantwortungsvoll in
Bezug auf den Schutz der Umwelt und die Schonung
der begrenzten natürlichen Ressourcen verhalten
und die Gesetze zum Umweltschutz vollständig
beachten. Wir ermuntern unsere Lieferanten, uns
auch über den Rahmen der gesetzlichen
Vorschriften hinaus bei möglichen weitergehenden
Umweltschutzmaßnahmen zu unterstützen und
Vorschläge zu umweltfreundlicheren Produkten
oder Produktionsverfahren sowie Werk- und
Dienstleistungen zu unterbreiten.
b.
Nachhaltigkeit:
Wir erwarten, dass
unsere Lieferanten mit den vorhandenen
natürlichen Ressourcen so umgehen, dass die
nächsten Generationen nicht unter dem jetzigen
Verbrauch leiden müssen. Wir erwarten, dass
unsere Lieferanten konsequent den Grundsatz der
Nachhaltigkeit verfolgen und umweltbewusst
handeln. Der Einsatz insbesondere nicht
erneuerbarer Ressourcen ist kontinuierlich
zugunsten von erneuerbaren Ressourcen zu
verringern.
c. Energie:
Wir erwarten, dass
unsere Lieferanten kontinuierlich an der
Reduktion ihres Energieverbrauchs arbeiten und in
größtmöglichem Umfange CO2 neutrale Energien
einsetzen.
d. Klimaschutz:
Wir erwarten, dass
sich unsere Lieferanten bei der Produktion und
Entwicklung sowie der Erbringung von Leistungen
für uns, an den Zielen des nachhaltigen
Klimaschutzes orientieren. Wir ermuntern unsere
Lieferanten zur Entwicklung und Umsetzung einer
Klimaschutzstrategie, die CO2- Neutralität zum
Ziel hat. Um uns die schrittweise Erreichung des
Ziels einer größtmöglichen CO2-Neutralität
unserer Lieferungen und Leistungen zu
ermöglichen, stellen uns unsere Lieferanten
Angaben zum CO2-Fußabdruck ihrer Lieferungen
oder Leistungen zur Verfügung. Im Interesse
kontinuierlicher Verbesserungsprozesse werden wir
im gemeinsamen Dialog nach Wegen zur Erreichung
einer CO2-Neutralität und der Vermeidung
schädlicher Emissionen suchen.
I I .
Überprüfung, Einhaltung, Kontrolle, Audits:
Wir stellen uns
internen wie externen Audits, um die Lieferkette
nachhaltig und dauerhaft zu gewährleisten und zu
verbessern. Wir erwarten von unseren Lieferanten,
dass sie hieran in geeigneter Weise mitwirken.Wir
begrüßen es, wenn Lieferanten ihre
Managementsysteme zertifizieren lassen. Wir
erwarten von unseren Lieferanten, dass sie in
geeigneter Form sicherstellen, dass ihre
Mitarbeiter, Zulieferer und Subunternehmer
verbindlich zur Einhaltung der Inhalte dieses
Verhaltenskodex aufgefordert und bei Bedarf
entsprechend geschult werden. Zulieferer und
Subunternehmer sollen die Inhalte dieses Kodex in
geeigneter Form an ihre Lieferanten bzw.
Zulieferer in der Lieferkette weitergeben. Jeder
Verstoß gegen die in diesem Lieferantenkodex
aufgeführten Grundsätze wird von uns als eine
wesentliche Beeinträchtigung des
Vertragsverhältnisses seitens des Lieferanten
betrachtet. Bei Hinweisen auf die Nichteinhaltung
der Grundsätze dieses Lieferantenkodex (z. B.
durch Medienberichte) behalten wir uns
unbeschadet weitergehender Rechte vor, Auskunft
über den entsprechenden Sachverhalt zu
verlangen. Wir behalten uns vor, zur
Überprüfung der Einhaltung dieses
Lieferantenkodex Stichproben und Audits bei
Lieferanten durchzuführen. Wichtig: Im Fall
schwerwiegender oder kontinuierlicher Verstöße
kann die Vertragsbeziehung beendet werden. Wir
gewähren unseren Lieferanten eine angemessene
Zeit, Verstöße oder Beanstandungen zu beheben.

I I I .
Ansprechpartner / Hinweisgebersystem:
Grundsätzliche
Ansprechpartner für unsere Lieferanten bzw.
deren Arbeitnehmer sind die bereits bekannten
Geschäftskontakte. Überdies haben Lieferanten
bzw. Mitarbeiter von Lieferanten sowie
nachgelagerte Lieferanten und deren Mitarbeiter
sowie sonstige Betroffene die Möglichkeit, sich
auch vertraulich an unsere
Compliance-Leitung/ Geschäftsführung zu wenden,
um auf Gesetzesverstöße oder andere Umstände
hinzuweisen, durch die die Menschen, die Umwelt
geschädigt, zu Unrecht benachteiligt oder
natürliche Lebensgrundlagen im Zusammenhang mit
der wirtschaftlichen Tätigkeit unseres
Unternehmens oder eines ihrer Lieferanten
unrechtmäßig beeinträchtigt werden.
* Hinweis:
Die in diesem Verhaltenskodex
verwendete männliche Form bezieht die weibliche
Form mit ein. Auf die Verwendung beider
Geschlechtsformen verzichteten wir lediglich mit
Blick auf die bessere Lesbarkeit des Textes. Der
Verhaltenskodex ist selbstverständlich
geschlechtsneutral und wertfrei zu verstehen.
JAUST
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27 |
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Tel.
(0049)(0) 2368 692754 |
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(0049)(0) 2368 692755 |
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